Alles über den Verein

Geschäftsstelle:
Sandkrugskoppel 99a
23564 Lübeck
Öffnungszeiten / Sprechzeiten:
2. und 4. Dienstag im Monat
von 17:00 bis 19:00 Uhr.
Achtung:
Wir bitten um Terminabsprache
unter 0152- 28 92 91 38
Telefon 0451- 60 23 29
info@kgv-marli.de
Die Saalvermietung wird bis auf weiteres nicht angeboten!
Nutzen Sie auch das Kontaktformular
Wo Sie uns finden:
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Unsere Ansprechpartner
Vorstand
Vorsitzender: Jens Quade
Stellv. Vorsitzende und Schriftführerin:
Desiree Dankert
Rechnungsführer: Lutz Hitzemann
Erweiterter Vorstand
Heidemarie Hofstätter
Thomas Bleiß
Dieter Korn
Christian Schlüter
Fachberater
Matthias Wiegers
Schiedsstelle
Marion Sommer
Marco Petersen
Gerold Storm
Obleute
Hof Hohewarte: Heidemarie Hofstätter und Claudia Schacht
Schevenbarg: Zehra Mahmudirovic (Ada)
Besenkamp: Güven Golden
Hohe Warte III: Matthias Wiegers
Exerzierkoppel: Gerd Grombach und Jan Heinike
Hohe Warte I
Rosenweg: Detlef Borgwardt
Dahlienweg: Udo Zich
Teichweg: Sascha Engelhardt
Wakenitzweg: Marcel Dahler
Asternweg und
Lilien-, Nelken-,
und Hufeisenweg: Simone Sasse
Die Schiedsstelle
Die Aufgabe der Schiedsstelle ist es, Streitigkeiten, die sich aus der Vereinssatzung und der Gartenordnung ergeben, zwischen dem Verein und einzelner Mitgliedern oder von Mitgliedern untereinander zu schlichten. Vor Anrufung der Schiedsstelle ist bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern der Vorstand vermittelnd einzuschalten.
Die Schiedsstelle besteht, einschließlich Ihrem Vorsitzenden, aus drei Vereinsmitgliedern mit je einem Vertreter, die von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre zu wählen sind. Die Mitglieder der Schiedsstelle wählen Ihren Vorsitzenden und seinen Stellvertreter selbst.
Die Schiedsstelle hört die Beteiligten und hat zunächst auf einen gütlichen Ausgleich zwischen den Beteiligten hinzuwirken. Es ist Sache der Beteiligten, den Streitstoff erschöpfend darzulegen sowie Zeugen und Beweismaterial zu benennen. Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern ist der Vorstand zu dem Streit zu hören.
Misslingt eine Schlichtung, so entscheidet die Schiedsstelle.
Die Schiedsstelle entscheidet mit Stimmenmehrheit. Die Entscheidung ist schriftlich nieder zu legen und den Beteiligten bekannt zu geben.
Über jede Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Gegen den Spruch der Schiedsstelle ist binnen 14 Tagen seit seiner Bekanntgabe der Einspruch an den Vorstand des Gemeinnützigen Kreisverband der Gartenfreunde e.V. zulässig, der endgültig entscheidet.
Durch die vorgenannte Entscheidung wird der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Im Übrigen ist die Ausschlussordnung zu §4 Abs. 3 der Satzung anzuwenden.